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Wenn der Makler zweimal klingelt.

 

"Was soll ich machen, wenn mich Makler auf meine Anzeige hin anrufen und mein Haus mitverkaufen möchten?"

Gute Frage. Was tun, wenn der Makler zweimal klingelt?

 

Sie sollten sich nicht ärgern, wenn die ersten Anrufe, die Sie bekommen von Maklern sind, nachdem Sie eine Anzeige im Internet oder in einer Zeitung geschaltet haben. Viele Makler telefonieren alle neuen Anzeigen ab, die von privaten Immobilienanbietern aufgegeben werden, um neue Kunden zu aquirieren. Das ist ganz normal und legt sich nach einigen Tagen von selbst.

Es gibt natürlich mehrere Arten von Maklern. Ich möchte nun mal ganz grundsätzlich eine grobe Klassifizierung in seriöse und weniger seriöse vornehmen.

Nehmen wir zuerst den sogenannten seriösen Makler. Der wird Ihnen am Telefon sehr höflich sagen, wer er ist und dass er sehr gerne Ihre Immobilie vermitteln möchte. Er wird Ihnen auch sagen, dass er einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen machen möchte. Nach Möglichkeit einen Alleinauftrag. Er wird Ihnen auch ganz offen seine Honorarvorstellung , also den Prozentsatz seiner Maklergebühr nennen. Dieser differiert je nach Bundesland zwischen 3 und 6 Prozent vom Verkaufspreis zzgl. MwSt. Dafür würde er eine umfangreiche Dienstleistung bieten. Einen Verkaufserfolg kann er Ihnen natürlich auch nicht garantieren. D.h. er kann im Grunde genommen auch nicht viel mehr tun als Sie selbst. Sagen Sie ihm also ab.

Als nächsten haben wir den Zufallsmakler, in Fachkreisen auch Küchentischmakler genannt. Denn recht viel mehr als ein Telefon und den heimischen Küchentisch kann er als Betriebsausstattung nicht vorweisen. Ein eigenes Büro? Fehlanzeige. Dieser Makler quasselt Sie am Telefon bewusstlos und textet Sie zu, bis Ihnen die Ohren abfallen. Eigentlich möchte er von Ihnen nur die Adresse Ihrer Immobilie und ein paar Eckdaten dazu wissen. Dass seine Vermittlung für Sie absolut kostenlos ist und dass Sie auch nichts unterschreiben müssen, wird er Ihnen mit blumigen Worten erklären. Aber Vorsicht und Finger weg!

Denn, was wird er tun? Er wird Ihr Objekt ohne Ihre Zustimmung im Internet anbieten. Natürlich ohne Bild und mit den magersten Daten. Und dann? Er wartet auf den berühmten "Dummen, der jeden Tag aus dem Bahnhof kommt". Mit dem wird er dann einen Termin in der Nähe Ihrer Immobilie (bevorzugt an einer Tankstelle oder einem Supermarkt ) machen. Die Adresse Ihrer Immobilie kann er ja nicht nennen, denn er hat keinen Auftrag. Als nächsten Schritt wird er seinen Interessenten bitten, ihm doch bitte eine Nachweisbestätigung zu unterschreiben. Wenn er nun Ihre Immobilie zeigt und vielleicht sogar einen Termin mit Ihnen vereinbart und der Interessent auch noch kauft, schnappt die Falle zu und der Küchentischmakler hat leichtes Geld verdient.

Also am Telefon gleich absagen oder einfach auflegen. Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung ja provisionsfrei vom Eigentümer verkaufen. Es gibt aber auch noch eine dritte Kategorie von Makler: den Auftragsmakler. Er heißt so, weil er einen ganz klaren Auftrag eines Immobiliensuchenden hat, eine Immobilie mit klar vorgegebenen Kriterien für ihn zu finden. Von diesem erhält er auch seine Erfolgsprovision. Klingt ganz gut. Leider ist diese Art Makler in Deutschland noch selten zu finden im Gegensatz zu den USA oder Kanada. Dort ist allerdings auch klar gesetzlich geregelt, für welche Partei, also Käufer oder Verkäufer der Makler tätig ist. Die ist in Deutschland leider nicht der Fall.

Wenn Sie einen solchen Auftragsmakler (nachweislich) am Telefon haben, können Sie durchaus einen Termin mit ihm vereinbaren. Er soll Ihnen dann seinen schriftlichen Suchauftrag vorzeigen. Wenn Sie mit diesem Auftragsmakler eine Übereinkunft erzielen, dass er seinen Auftraggebern Ihre Immobilie benennen oder sie besichtigen darf, vereinbaren Sie bitte auch schriftlich, dass Sie in keinem Vertragsverhältniss mit ihm stehen und dass er Ihre Immobilie nicht öffentlich anbieten darf, sondern nur seinen Auftraggebern.

Der Auftragsmakler ist also der einzige, bei dem ich sagen würde, mit dem können Sie zusammenarbeiten. Aber trotzdem Vorsicht. Wie gesagt, in Deutschland sind diese Dinge nicht gesetzlich geregelt.



 
 
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