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Die Grunderwerbsteuer steigt auf 5 Prozent

 

Die Grunderwerbsteuer steigt auf 5 Prozent. Diesen Trend habe ich auf immo-for-less.de schon 2009 angekündigt. Und ich habe Recht behalten.

Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz der gemäß § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes 3,5 Prozent beträgt, selbst festlegen. Hiervon haben die Bundesländer umfassend Gebrauch gemacht.

Hierzu ein paar Tipps:

Zum 01.01.2011 gab es dann weitere Erhöhungen. Anfang des Jahres wurden auch für Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Thüringen und das Saarland Erhöhungen der Grunderwerbsteuer beschlossen, wodurch sich die Immobilienfinanzierung in diesen Bundesländern verteuert hat.

 

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein ziehen nach.

Die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg will am 26. Oktober 2011 eine Erhöhung auf 5 Prozent beschliessen, die dann am 27.10.2011 rechtsgültig sein soll. In Rheinland-Pfalz wurde eine Erhöhung auf ebenfalls 5 Prozent mit Wirkung zum 1. März 2012 beschlossen. Schleswig-Holstein wird den Grunderwerbsteuersatz ab dem 01.01.2012 auf 5 Prozent erhöhen.

Somit müssen in diesen Bundesländern Immobilienkäufer sichtbar tiefer in die Tasche greifen, um sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu erfüllen.

Die einzigen Bundesländer, in denen die Grunderwerbsteuer bei den gewohnten 3,5 % bleibt, sind Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Weitere Nebenkosten beim Immobilienkauf

Je nach Bundesland müssen Immobilienkäufer mit bis zu 13 Prozent Kostenaufschlag auf den Immobilienpreis rechnen. Neben der Maklergebühr ( die Sie als Privatverkäufer Ihrem Kunden ersparen können) von 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer, ist die Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 5,0 Prozent des Kaufpreises ein erheblicher Posten bei den Nebenkosten. Für Notar und Grundbuchamt fallen dann noch ca. 1,5 Prozent an Gebühren an.

Wenn die Immobilie zur Eigennutzung erworben wird, können einzelne Anschaffungskosten, wie z.B. die Kosten einer Einbauküche, aus dem zu versteuernden Kaufpreis herausgerechnet werden. Hier wird zwar die Steuerlast gesenkt, weil die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung reduziert ist. Aber es steigen möglicherweise die Zinsen für den Kredit - weil die finanzierenden Banken in aller Regel die nicht anrechenbaren Güter vom Kaufpreis abziehen und damit den Beleihungsablauf verschlechtern.

Die Grunderwerbsteuer ab 2011 im Überblick

3,5 Prozent: Bayern, Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern

4,0 Prozent: Saarland

4,5 Prozent: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

5,0 Prozent: Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg

5,0 Prozent ab 2012: Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, der Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte unterliegen, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Die Grunderwerbsteuer steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.



 
 
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